Die Caritas Sozialstation
Herz Marien

Wir, das Team der Sozialstation Herz Marien, stehen Pflegenden und Ihren Angehörigen gerne mit Rat und Tat, aber vor allem mit viel Herz zur Seite. Neben Grund- und Behandlungspflege unterstützen wir Sie im Haushalt und versuchen stets, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Unser Ziel ist es, dass Sie möglichst lang in Ihrem Zuhause leben können – dabei helfen Ihnen unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne! Unser Einzugsgebiet ist der Innere und Äußere Westen Regensburgs, Prüfening, Großprüfening und Dechbetten. In diesen Gebieten besuchen wir Sie gerne mit unseren Pflegefahrzeugen und bieten Ihnen eine langfristige Stütze. Carolin Gallenberger, unsere Pflegedienstleitung, und ihre Stellvertreterin Caroline Khacho beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund ums Thema ambulante Pflege und wie wir Sie am besten unterstützen können.

Kontakt

Caritas Sozialstation Herz Marien

Boessnerstraße 5a
93049 Regensburg

Telefon  0941/898 48 13-0
Telefax  0941/898 48 13-99

Mail: herz-marien@caritas-sozialstation-regensburg.de

Versorgungsgebiete

Hier sind wir im Einsatz

Innerer Westen

Äußerer Westen

Prüfening

Großprüfening

Dechbetten

(93047)

(93049)

(93049)

(93051)

(93051)

Hier sind wir

So erreichen Sie uns

Montag –  Freitag
8:30 Uhr bis 15:00 Uhr

& nach Vereinbarung

Unser Team

Carolin Gallenberger

Pflegedienstleitung

Caroline Khacho

Stellvertretende Pflegedienstleitung, Ausbildungskoordination und Praxisanleitung für Pflegefachfrau/-mann

Andrea Kellner

Verwaltung

Svetlana Spengler

Pflegefachkraft, Pflegeberatung

Das bieten wir an

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Wir als Leistungserbringer pflegen, versorgen und betreuen nach ärztlicher Verordnung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalte und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. Die Behandlungspflege ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.

Pflegepersonen benötigen auch manchmal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und seien es auch einfach nur ein paar Stunden.

Sind Sie also wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege: Pflegeleistung, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfestellung.

Hierfür stehen Ihnen Leistungen von bis zu 2.418,00 Euro pro Kalenderjahr von der Pflegekasse zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir mehr als 50 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen.

Wir als ambulanter Pflegedienst übernehmen diese Ersatzpflege stundenweise für Sie. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Hilfestellung beschränken sich dabei auf die Bereiche, in denen der Pflegebedürftige aktiv dabei sein kann, wie z. B. gemeinsames Kochen, gemeinsames Einräumen von Lebensmitteln oder Wäsche. Tätigkeiten, die während des Einsatzes im Rahmen der Ersatzpflege anfallen, wie z. B. Abwaschen, Abtrocknen oder Reinigen der Arbeitsfläche, sind ebenfalls enthalten. Eine reine „Putztätigkeit“ kann vom ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Ersatzpflege nicht erbracht werden.

Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden:

Wenn Sie von uns „Pflegesachleistungen beziehen“, können Sie halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Wenn Sie privat von Angehörigen o.ä. gepflegt werden:

Bitte kommen Sie auf uns zu. Nach dem ersten Kontakt werden wir Sie regelmäßig an die Beratungstermine erinnern.  Die Häufigkeit der freiwilligen oder verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Sie haben Pflegegrad 1:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse abrufen.

Sie haben Pflegegrad 2 und 3:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 und 3 MÜSSEN halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.

Sie haben Pflegegrad 4 und 5:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 und 5 MÜSSEN vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.

Wir bieten Einzelbetreuung in Ihren eigenen vier Wänden: Einfach etwas mit unseren freundlichen Pflegerinnen und Pflegern plaudern, Kaffee trinken, spazieren gehen, Zeitung lesen oder Spiele spielen. Das bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit zu Abwechslung und Tagesstrukturierung, sondern auch Ihre pflegenden Angehörigen können in der Zeit etwas erledigen oder einfach einmal durchschnaufen. 

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern verlangt auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, bei der Körperhygiene und Mobilisation. Nur die wenigsten der pflegenden Angehörigen sind auch ausgebildete Pflegekräfte – trotzdem wollen Sie Ihre Angehörigen bestmöglich pflegen. Darum übernimmt die Pflegeversicherung individuelle Pflegeschulungen für Angehörige. Hier können private Pflegepersonen die Grundlagen der Pflege erlernen und praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag sowie hilfreiches Wissen über Krankheiten erhalten. Pflegefachkräfte aus den Caritas Sozialstationen kommen dafür direkt zu Ihnen nach Hause und vermitteln Ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Sie für die Pflege brauchen.

Zusätzliche Informationen:

Pflegenden Angehörigen empfehlen wir außerdem den Pflegestützpunkt der Stadt Regensburg, des Bezirks Oberpfalz und der Kranken- und Pflegekassen. Dort erhalten Sie kostenlose Informationen zu Sozialleistungen sowie zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation von Hilfen, Aufklärung über geeignete Versorgungsmöglichkeiten, Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung bzw. Versorgungsplanung und nach Möglichkeit die Vermittlung an regionale Hilfsangebote, Leistungserbringer und Kostenträger. 

Zu allen Fragen zum Thema Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung informiert Sie auch die Fachstelle für pflegende Angehörige der Stadt Regensburg.

Auch außerhalb der Bürozeiten sind wir in dringenden Notfällen jederzeit für unsere Patienten zu erreichen. Sie erhalten bei Aufnahme eine „Notfallnummer“.

Nachdem Sie sich an unsere Sozialstationen gewandt haben, besucht Sie unsere Pflegedienstleitung, sieht sich die Häuslichkeit vor Ort an und bespricht alles für die zukünftige Pflege. Auf Basis dieses Gesprächs erhalten Sie eine fachkundige Beratung, wie die Pflege für Ihren Angehörigen optimal gestaltet werden kann.

Dabei ist es unerheblich, ob die pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad hat oder nicht.

Die Seniorengruppe Lichtblick findet immer montags von 13:30 bis 17 Uhr im Pfarrsaal St. Anton in der Furtmayrstraße 22 statt. Die Anmeldung erfolgt in der Sozialstation Mitte-Ost.

Die Seniorengruppe Herzensfreude findet immer donnerstags von 13:30 bis 17 Uhr im Pfarrsaal Reinhausen in der Wieshuberstraße 2a statt. Die Anmeldung erfolgt in der Sozialstation St. Josef Reinhausen.

Egal, wo Sie wohnen: Jeder ist herzlich willkommen! 

Der Nachmittag wird ganz individuell von unseren Betreuungskräften gestaltet. Nach dem Begrüßungslied behandeln wir jahreszeitliche Themen, machen Gedächtnistraining, basteln, spielen oder sorgen mit Gymnastik für Bewegung. Auch das gemeinsame Kaffeetrinken darf nicht zu kurz kommen, die selbst gebackenen Kuchen erfreuen sich stets großer Beliebtheit.

Ein ganzer Betreuungsnachmittag mit unseren freundlichen MitarbeiterInnen samt Programm, Kaffee und Kuchen kann zu 91,00 EUR gebucht werden. Die Pflegekassen übernehmen dafür bis zu 125,00 EUR pro Monat ab Pflegegrad 1 („Entlastungsbetrag §45b SGB XI“); im Falle der Verhinderung Ihres pflegenden Angehörigen auch bis zu 2.418,00 EUR im Jahr (§39 SGB XI).

Das Holen oder Bringen der Patienten erfolgt durch die Angehörigen.

Hier finden Sie alle Informationen im Überblick.

Übrigens freuen wir uns immer über ehrenamtliche Unterstützung!

Darf’s ein bisschen mehr sein? Wir wollen, dass Sie rundum gut versorgt sind – und bieten deshalb individuelle Zusatzleistungen an, die Sie je nach Ihrem persönlichen Bedarf ergänzend hinzubuchen können. Einen Überblick über unsere Privatleistungen finden Sie in unserem Katalog Unser Plus+ für Ihr Wohlbefinden. Laden Sie ihn sich hier herunter – oder lassen Sie ihn sich bequem nach Hause schicken. Kontaktieren Sie dazu Ihre Caritas Sozialstation.

Sie wissen nicht, welche Station für Sie zuständig ist? Einen Überblick über die jeweiligen Versorgungsgebiete finden Sie auf den Stationsseiten von Mitte-Ost, Herz Marien, St. Josef Reinhausen und St. Konrad & Schwabelweis.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Leistungen im Versorgungsgebiet immer von der zuständigen Sozialstation erbracht werden.

Tipp: Verschenken Sie doch unsere Privatleistung als Gutschein! Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sie wollen Ihren Lieben etwas Gutes tun? Oder Sie benötigen spontan noch ein Geschenk? Wir hätten da etwas! 

Verschenken Sie doch ein Wohlfühl-Paket, einen Seniorennachmittag oder einfach eine Stunde Gesellschaft mit Spielen, Spazierengehen oder einer Tasse Kaffee!             

Mit unserem Wertgutschein können Sie die Leistungen Ihrer Wahl aus dem Katalog Unser Plus+ für Ihr Wohlbefinden ganz einfach verschenken. Denn Zeit ist doch das größte Geschenk!

Nähere Informationen finden Sie hier.

Kundenaussagen

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