Wir, das Team der Sozialstation Herz Marien, stehen Pflegenden und Ihren Angehörigen gerne mit Rat und Tat, aber vor allem mit viel Herz zur Seite. Neben Grund- und Behandlungspflege unterstützen wir Sie im Haushalt und versuchen stets, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Unser Ziel ist es, dass Sie möglichst lang in Ihrem Zuhause leben können – dabei helfen Ihnen unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne! Unser Einzugsgebiet ist der Innere und Äußere Westen Regensburgs, Prüfening, Großprüfening und Dechbetten. In diesen Gebieten besuchen wir Sie gerne mit unseren Pflegefahrzeugen und bieten Ihnen eine langfristige Stütze. Carolin Gallenberger, unsere Pflegedienstleitung, und ihre Stellvertreterin Caroline Khacho beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund ums Thema ambulante Pflege und wie wir Sie am besten unterstützen können.
Caritas Sozialstation Herz Marien
Boessnerstraße 5a
93049 Regensburg
Telefon 0941/898 48 13-0
Telefax 0941/898 48 13-99
Hier sind wir im Einsatz
Innerer Westen
Äußerer Westen
Prüfening
Großprüfening
Dechbetten
(93047)
(93049)
(93049)
(93051)
(93051)
So erreichen Sie uns
Montag – Freitag
8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
& nach Vereinbarung
Carolin Gallenberger
Pflegedienstleitung
Caroline Khacho
Stellvertretende Pflegedienstleitung, Ausbildungskoordination und Praxisanleitung für Pflegefachfrau/-mann
Andrea Kellner
Verwaltung
Svetlana Spengler
Pflegefachkraft, Pflegeberatung
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Wir als Leistungserbringer pflegen, versorgen und betreuen nach ärztlicher Verordnung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalte und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. Die Behandlungspflege ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.
Pflegepersonen benötigen auch manchmal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und seien es auch einfach nur ein paar Stunden.
Sind Sie also wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege: Pflegeleistung, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfestellung.
Hierfür stehen Ihnen Leistungen von bis zu 2.418,00 Euro pro Kalenderjahr von der Pflegekasse zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir mehr als 50 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen.
Wir als ambulanter Pflegedienst übernehmen diese Ersatzpflege stundenweise für Sie. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Hilfestellung beschränken sich dabei auf die Bereiche, in denen der Pflegebedürftige aktiv dabei sein kann, wie z. B. gemeinsames Kochen, gemeinsames Einräumen von Lebensmitteln oder Wäsche. Tätigkeiten, die während des Einsatzes im Rahmen der Ersatzpflege anfallen, wie z. B. Abwaschen, Abtrocknen oder Reinigen der Arbeitsfläche, sind ebenfalls enthalten. Eine reine „Putztätigkeit“ kann vom ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Ersatzpflege nicht erbracht werden.
Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden:
Wenn Sie von uns „Pflegesachleistungen beziehen“, können Sie halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Wenn Sie privat von Angehörigen o.ä. gepflegt werden:
Bitte kommen Sie auf uns zu. Nach dem ersten Kontakt werden wir Sie regelmäßig an die Beratungstermine erinnern. Die Häufigkeit der freiwilligen oder verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Sie haben Pflegegrad 1:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse abrufen.
Sie haben Pflegegrad 2 und 3:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 und 3 MÜSSEN halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.
Sie haben Pflegegrad 4 und 5:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 und 5 MÜSSEN vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.
Wir bieten Einzelbetreuung in Ihren eigenen vier Wänden: Einfach etwas mit unseren freundlichen Pflegerinnen und Pflegern plaudern, Kaffee trinken, spazieren gehen, Zeitung lesen oder Spiele spielen. Das bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit zu Abwechslung und Tagesstrukturierung, sondern auch Ihre pflegenden Angehörigen können in der Zeit etwas erledigen oder einfach einmal durchschnaufen.
Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern verlangt auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, bei der Körperhygiene und Mobilisation. Nur die wenigsten der pflegenden Angehörigen sind auch ausgebildete Pflegekräfte – trotzdem wollen Sie Ihre Angehörigen bestmöglich pflegen. Darum übernimmt die Pflegeversicherung individuelle Pflegeschulungen für Angehörige. Hier können private Pflegepersonen die Grundlagen der Pflege erlernen und praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag sowie hilfreiches Wissen über Krankheiten erhalten. Pflegefachkräfte aus den Caritas Sozialstationen kommen dafür direkt zu Ihnen nach Hause und vermitteln Ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Sie für die Pflege brauchen.
Zusätzliche Informationen:
Pflegenden Angehörigen empfehlen wir außerdem den Pflegestützpunkt der Stadt Regensburg, des Bezirks Oberpfalz und der Kranken- und Pflegekassen. Dort erhalten Sie kostenlose Informationen zu Sozialleistungen sowie zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation von Hilfen, Aufklärung über geeignete Versorgungsmöglichkeiten, Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung bzw. Versorgungsplanung und nach Möglichkeit die Vermittlung an regionale Hilfsangebote, Leistungserbringer und Kostenträger.
Zu allen Fragen zum Thema Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung informiert Sie auch die Fachstelle für pflegende Angehörige der Stadt Regensburg.
Auch außerhalb der Bürozeiten sind wir in dringenden Notfällen jederzeit für unsere Patienten zu erreichen. Sie erhalten bei Aufnahme eine „Notfallnummer“.
Nachdem Sie sich an unsere Sozialstationen gewandt haben, besucht Sie unsere Pflegedienstleitung, sieht sich die Häuslichkeit vor Ort an und bespricht alles für die zukünftige Pflege. Auf Basis dieses Gesprächs erhalten Sie eine fachkundige Beratung, wie die Pflege für Ihren Angehörigen optimal gestaltet werden kann.
Dabei ist es unerheblich, ob die pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad hat oder nicht.
Gerne senden wir Ihnen unseren Katalog „Unsere Privatleistungen für Sie und Ihr Wohl“ auf Anfrage zu.
Wieshuberstraße 2a
93059 Regensburg
Telefon: 0941 / 64 08 11 64
Telefax: 0941 / 64 08 11 69
s.leschkowitz@caritas-regensburg.de
medizinprodukte@caritas-sozialstation-regensburg.de
www.caritassozialstationregensburg.de
Caritas Sozialstation
Mitte-Ost
Obermünsterstraße 5
93047 Regensburg
Telefon 0941/79 80 81
Telefax 0941/79 80 83
mitte-ost@caritas-sozialstation-regensburg.de
Caritas Sozialstation
Herz Marien
Boessnerstraße 5a
93049 Regensburg
Telefon 0941/898 48 13 0
Telefax 0941/898 48 13 99
herz-marien@caritas-sozialstation-regensburg.de
Caritas Sozialstation
St. Josef Reinhausen
Wieshuberstraße 2a
93059 Regensburg
Telefon 0941/439 39
Telefax 0941/461 35 46
reinhausen@caritas-sozialstation-regensburg.de
Caritas Sozialstation
St. Konrad & Schwabelweis
Pommernstraße 3
93057 Regensburg
Telefon 0941/640 89 11
Telefax 0941/640 89 12
konrad@caritas-sozialstation-regensburg.de