Inmitten des Regensburger Stadtteils Reinhausen pflegen und betreuen wir Menschen in ihrer gewohnten und geliebten Umgebung – zu Hause. Als größte der vier Sozialstationen setzen wir dabei auch auf E-Mobilität und besuchen Sie mit unserem Elektroauto. Zu unserem Versorgungsgebiet gehören die Stadtgebiete Regensburg-Nord, Winzer, Stadtamhof, Sallern und Keilberg. Unsere Pflegedienstleitung Johanna Dettenhofer mit ihren beiden Stellvertretungen Margit Weißgerber und Sabrina Winter sorgen gemeinsam mit dem gesamten Team nicht nur für eine bedarfsorientierte und liebevolle Versorgung in den eigenen vier Wänden, sondern organisieren darüber hinaus auch eine sich regelmäßig treffende Betreuungsgruppe Demenz. Des Weiteren verfügt unsere Sozialstation über die Möglichkeit von Palliative Care (Palliativversorgung). Hierfür steht Ihnen eine ausgebildete Fachkraft zur Verfügung.
Caritas Sozialstation St. Josef Reinhausen
Wieshuberstraße 2a
93059 Regensburg
Telefon: 0941/439 39
Telefax: 0941/461 35 46
Hier sind wir im Einsatz
Nördlich der Donau
Reinhausen
Stadtamhof
Sallern
Keilberg – Hl. Geist
Weichs
Steinweg
Ober- & Niederwinzer
Kager
Gallingkofen
(93059)
(93059)
(93057)
(93055)
(93059)
(93059)
(93059)
(93059)
(93057)
So erreichen Sie uns
Montag – Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
& nach Vereinbarung
Johanna Dettenhofer
Pflegedienstleitung
Margit Weißgerber
Stellvertretende Pflegedienstleitung
Sabrina Winter
Stellvertretende Pflegedienstleitung
Isabel Hofer
Verwaltung
Jessica Schuierer
Pflegefachkraft, Praxisanleitung für Pflegefachfrau/-mann
Maria Bachmeier
Pflegefachkraft, Palliative Care und Betreuungsgruppe
Karin Achleitner
Pflegekraft, Betreuungsgruppe
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Wir als Leistungserbringer pflegen, versorgen und betreuen nach ärztlicher Verordnung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalte und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. Die Behandlungspflege ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.
Pflegepersonen benötigen auch manchmal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und seien es auch einfach nur ein paar Stunden.
Sind Sie also wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege: Pflegeleistung, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfestellung.
Hierfür stehen Ihnen Leistungen von bis zu 2.418,00 Euro pro Kalenderjahr von der Pflegekasse zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir mehr als 50 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen.
Wir als ambulanter Pflegedienst übernehmen diese Ersatzpflege stundenweise für Sie. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Hilfestellung beschränken sich dabei auf die Bereiche, in denen der Pflegebedürftige aktiv dabei sein kann, wie z. B. gemeinsames Kochen, gemeinsames Einräumen von Lebensmitteln oder Wäsche. Tätigkeiten, die während des Einsatzes im Rahmen der Ersatzpflege anfallen, wie z. B. Abwaschen, Abtrocknen oder Reinigen der Arbeitsfläche, sind ebenfalls enthalten. Eine reine „Putztätigkeit“ kann vom ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Ersatzpflege nicht erbracht werden.
Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden:
Wenn Sie von uns „Pflegesachleistungen beziehen“, können Sie halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Wenn Sie privat von Angehörigen o.ä. gepflegt werden:
Bitte kommen Sie auf uns zu. Nach dem ersten Kontakt werden wir Sie regelmäßig an die Beratungstermine erinnern. Die Häufigkeit der freiwilligen oder verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Sie haben Pflegegrad 1:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse abrufen.
Sie haben Pflegegrad 2 und 3:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 und 3 MÜSSEN halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.
Sie haben Pflegegrad 4 und 5:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 und 5 MÜSSEN vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.
Wir bieten Einzelbetreuung in Ihren eigenen vier Wänden: Einfach etwas mit unseren freundlichen Pflegerinnen und Pflegern plaudern, Kaffee trinken, spazieren gehen, Zeitung lesen oder Spiele spielen. Das bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit zu Abwechslung und Tagesstrukturierung, sondern auch Ihre pflegenden Angehörigen können in der Zeit etwas erledigen oder einfach einmal durchschnaufen.
Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern verlangt auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, bei der Körperhygiene und Mobilisation. Nur die wenigsten der pflegenden Angehörigen sind auch ausgebildete Pflegekräfte – trotzdem wollen Sie Ihre Angehörigen bestmöglich pflegen. Darum übernimmt die Pflegeversicherung individuelle Pflegeschulungen für Angehörige. Hier können private Pflegepersonen die Grundlagen der Pflege erlernen und praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag sowie hilfreiches Wissen über Krankheiten erhalten. Pflegefachkräfte aus den Caritas Sozialstationen kommen dafür direkt zu Ihnen nach Hause und vermitteln Ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Sie für die Pflege brauchen.
Zusätzliche Informationen:
Pflegenden Angehörigen empfehlen wir außerdem den Pflegestützpunkt der Stadt Regensburg, des Bezirks Oberpfalz und der Kranken- und Pflegekassen. Dort erhalten Sie kostenlose Informationen zu Sozialleistungen sowie zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation von Hilfen, Aufklärung über geeignete Versorgungsmöglichkeiten, Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung bzw. Versorgungsplanung und nach Möglichkeit die Vermittlung an regionale Hilfsangebote, Leistungserbringer und Kostenträger.
Zu allen Fragen zum Thema Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung informiert Sie auch die Fachstelle für pflegende Angehörige der Stadt Regensburg.
Auch außerhalb der Bürozeiten sind wir in dringenden Notfällen jederzeit für unsere Patienten zu erreichen. Sie erhalten bei Aufnahme eine „Notfallnummer“.
Nachdem Sie sich an unsere Sozialstationen gewandt haben, besucht Sie unsere Pflegedienstleitung, sieht sich die Häuslichkeit vor Ort an und bespricht alles für die zukünftige Pflege. Auf Basis dieses Gesprächs erhalten Sie eine fachkundige Beratung, wie die Pflege für Ihren Angehörigen optimal gestaltet werden kann.
Dabei ist es unerheblich, ob die pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad hat oder nicht.
Gerne senden wir Ihnen unseren Katalog „Unsere Privatleistungen für Sie und Ihr Wohl“ auf Anfrage zu.
Die Betreuungsgruppe (mit bis zu 12 Personen) findet immer donnerstags von 13:30 bis 16:30 Uhr im Pfarrsaal Reinhausen in der Wieshuberstraße 2a statt.
Jeder Patient der Sozialstationen St. Josef Reinhausen, St. Konrad & Schwabelweis, Mitte-Ost und Herz Marien kann dort teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt in der Sozialstation St. Josef Reinhausen.
Die Betreuungsgruppe wird ganz individuell von unseren Betreuungskräften gestaltet. Nach dem Begrüßungslied werden jahreszeitliche Themen behandelt, es wird Gedächtnistraining gemacht, gebastelt, gespielt, Gymnastik oder Sitztänze gemacht. Auch das gemeinsame Kaffeetrinken darf nicht zu kurz kommen, die selbst gebackenen Kuchen erfreuen sich stets großer Beliebtheit.
Ein dreistündiger Betreuungsnachmittag mit unseren freundlichen MitarbeiterInnen samt Programm, Kaffee und Kuchen kann zu 78,00 EUR gebucht werden und wird mit bis zu 125,00 EUR von den Pflegekassen unterstützt (Entlastungsbetrag §45b SGB XI). Das Holen oder Bringen der Patienten erfolgt durch die Angehörigen.
Die WHO-Definition aus dem Jahre 2002 besagt: „Palliative Care ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen: Durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“
Wieshuberstraße 2a
93059 Regensburg
Telefon: 0941 / 64 08 11 64
Telefax: 0941 / 64 08 11 69
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