Caritas Sozialstation Mitte-Ost

Wir haben Plätze frei!

Inmitten der Regensburger Altstadt liegt unsere Caritas Sozialstation Mitte-Ost. Unsere 14 MitarbeiterInnen sorgen hier täglich dafür, dass der Traum von einer Pflege in den eigenen vier Wänden für jeden unserer Patienten zur Wirklichkeit wird. Für einen problemlosen Arbeitsalltag sorgen Pflegedienstleitung Sabrina Fichtel und ihre stellvertretende Pflegedienstleitung Laura Mitas. Unsere Ambition ist es, ambulante Pflege auf dem höchsten Niveau zu gewährleisten. Dieses Ziel erreichen wir mit viel Herz, exzellentem Pflege Know-how und stets einem Lächeln auf den Lippen. Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und leisten Hilfe, wo Hilfe benötigt wird. Mit unseren Pflege-Fahrzeugen bedienen wir die Stadtmitte, den Stadtosten, Kumpfmühl, Großberg, Oberisling, Leoprechting und Pentling und sorgen dafür, dass es Ihnen an nichts fehlt.

Kontakt

Caritas Sozialstation Mitte-Ost

Obermünsterplatz 5
93047 Regensburg

Telefon: 0941/79 80 81
Telefax: 0941/79 80 83

Mail: mitte-ost@caritas-sozialstation-regensburg.de

Versorgungsgebiete

Hier sind wir im Einsatz

Südlich der Donau

Stadtmitte

Königswiesen

Kumpfmühl

Kasernenviertel

Pentling 

 

(93047)

(93051)

(93051)

(93053)

(93080)

Hier sind wir

So erreichen Sie uns

Montag – Freitag
8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
& nach Vereinbarung

Unser Team

Sabrina Fichtel

Pflegedienstleitung

Laura Mitas

Stellvertretende Pflegedienstleitung

Inge Seidl

Verwaltung

Jacky Kouakou

Pflegefachkraft, Praxisanleitung für Pflegefachfrau/-mann

Irmgard Vogl

Pflegefachkraft, Pflegeberatung

Ines Dotzler

Pflegekraft

Das bieten wir an

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Wir als Leistungserbringer pflegen, versorgen und betreuen nach ärztlicher Verordnung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalte und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. Die Behandlungspflege ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.

Pflegepersonen benötigen auch manchmal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und seien es auch einfach nur ein paar Stunden.

Sind Sie also wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege: Pflegeleistung, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfestellung.

Hierfür stehen Ihnen Leistungen von bis zu 2.418,00 Euro pro Kalenderjahr von der Pflegekasse zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir mehr als 50 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen.

Wir als ambulanter Pflegedienst übernehmen diese Ersatzpflege stundenweise für Sie. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Hilfestellung beschränken sich dabei auf die Bereiche, in denen der Pflegebedürftige aktiv dabei sein kann, wie z. B. gemeinsames Kochen, gemeinsames Einräumen von Lebensmitteln oder Wäsche. Tätigkeiten, die während des Einsatzes im Rahmen der Ersatzpflege anfallen, wie z. B. Abwaschen, Abtrocknen oder Reinigen der Arbeitsfläche, sind ebenfalls enthalten. Eine reine „Putztätigkeit“ kann vom ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Ersatzpflege nicht erbracht werden.

Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden:

Wenn Sie von uns „Pflegesachleistungen beziehen“, können Sie halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Wenn Sie privat von Angehörigen o.ä. gepflegt werden:

Bitte kommen Sie auf uns zu. Nach dem ersten Kontakt werden wir Sie regelmäßig an die Beratungstermine erinnern.  Die Häufigkeit der freiwilligen oder verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Sie haben Pflegegrad 1:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse abrufen.

Sie haben Pflegegrad 2 und 3:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 und 3 MÜSSEN halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.

Sie haben Pflegegrad 4 und 5:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 und 5 MÜSSEN vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.

Wir bieten Einzelbetreuung in Ihren eigenen vier Wänden: Einfach etwas mit unseren freundlichen Pflegerinnen und Pflegern plaudern, Kaffee trinken, spazieren gehen,  Zeitung lesen oder Spiele spielen. Das bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit zu Abwechslung und Tagesstrukturierung, sondern auch Ihre pflegenden Angehörigen können in der Zeit etwas erledigen oder einfach einmal durchschnaufen. 

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern verlangt auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, bei der Körperhygiene und Mobilisation. Nur die wenigsten der pflegenden Angehörigen sind auch ausgebildete Pflegekräfte – trotzdem wollen Sie Ihre Angehörigen bestmöglich pflegen. Darum übernimmt die Pflegeversicherung individuelle Pflegeschulungen für Angehörige. Hier können private Pflegepersonen die Grundlagen der Pflege erlernen und praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag sowie hilfreiches Wissen über Krankheiten erhalten. Pflegefachkräfte aus den Caritas Sozialstationen kommen dafür direkt zu Ihnen nach Hause und vermitteln Ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Sie für die Pflege brauchen.

Zusätzliche Informationen:

Pflegenden Angehörigen empfehlen wir außerdem den Pflegestützpunkt der Stadt Regensburg, des Bezirks Oberpfalz und der Kranken- und Pflegekassen. Dort erhalten Sie kostenlose Informationen zu Sozialleistungen sowie zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation von Hilfen, Aufklärung über geeignete Versorgungsmöglichkeiten, Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung bzw. Versorgungsplanung und nach Möglichkeit die Vermittlung an regionale Hilfsangebote, Leistungserbringer und Kostenträger. 

Zu allen Fragen zum Thema Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung informiert Sie auch die Fachstelle für pflegende Angehörige der Stadt Regensburg.

Auch außerhalb der Bürozeiten sind wir in dringenden Notfällen jederzeit für unsere Patienten zu erreichen. Sie erhalten bei Aufnahme eine „Notfallnummer“.

Nachdem Sie sich an unsere Sozialstationen gewandt haben, besucht Sie unsere Pflegedienstleitung, sieht sich die Häuslichkeit vor Ort an und bespricht alles für die zukünftige Pflege. Auf Basis dieses Gesprächs erhalten Sie eine fachkundige Beratung, wie die Pflege für Ihren Angehörigen optimal gestaltet werden kann.

Dabei ist es unerheblich, ob die pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad hat oder nicht.

Gerne senden wir Ihnen unseren Katalog „Unsere Privatleistungen für Sie und Ihr Wohl“ auf Anfrage zu.

Kundenaussagen

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